
Da Thailand nicht zu den Schengen Staaten zählt, ist die Einreise nach Deutschland für thailändische Staatsbürger nur mit dem dafür geeigneten Visum gestattet.
Was ist der Unterschied zwischen einem Besuchervisum und einem Touristenvisum.
Die deutsche Botschaft fordert, dass ein Visum dem Reisezweck entsprechend beantragt werden muss. Oft kommt es zu Irritationen ob nun ein Besuchervisum oder ein Touristenvisum beantragt werden sollte.
Ein Besuchervisum muss beantragt werden, wenn der Besuch in Deutschland auf Grund einer Einladung, einer in Deutschland lebenden Person erfolgt. Dass kann ein Familienmitglied, Verwandte oder Freunde sein zu denen eine Beziehung besteht. Dieses Visum dient dem Reisezweck eines Besuches einer oder mehrerer Personen in Deutschland.
Das Touristenvisum dient ausschließlich zu touristischen Zwecken. Hierfür muss keine Einladung einer in Deutschaland lebenden Person vorliegen. Jedoch muss die Eigenfinanzierung der Reise nachgewiesen, die Reiseroute vorher genau festgelegt werden und auch die Flug- und Hotelbuchungen belegt werden.
Über die Vergabe des Visums entscheidet die deutsche Botschaft in Bangkok. Es gibt keine Garantie für die erfolgreiche Beantragung eines Visums für Deutschland. Entschieden wird in jedem Einzelfall durch die Deutsche Botschaft in Bangkok nach Aktenlage.
Wir beraten Sie im Vorfelde und begleiten Sie zu dem Beantragungstermin.
Das Touristenvisum
Sie können ein Touristenvisum beantragen, wenn Sie sich während Ihrer Reise entweder ausschließlich in Deutschland aufhalten, Sie sich bei einer Reise in mehrere Schengenländer länger in Deutschland aufhalten als in einem anderen Schengenland oder – bei gleicher Aufenthaltsdauer in mehreren Ländern – die Einreise in den Schengenraum in Deutschland erfolgt.(Quelle Internetseite der Deutschen Botschaft/Bangkok)
Die max. Aufenthaltsdauer, die beantragt werden kann beträgt 90 Tage.
Die Beantragung kann max. 6 Monate vor Reiseantritt erfolgen
Die Beantragung sollte spätestens 15 Tage vor der geplanten Abreise erfolgen.
Welche Unterlagen benötigen Sie
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Einen gültigen Reisepass
mit mindestens noch zwei leeren Seiten
der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde
und einer Gültigkeit von min. 3 Monaten nach der geplanten Rückkehr
- ggf. bisherige Pässe
z.B. wenn eine Namenänderung vorgenommen wurde. Dann sind auch die Namensänderungsurkunden vorzulegen.
- 2 biometrische Passfotos
gemäß den deutschen Anforderungen
- Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular für Schengen Visa/Touristenvisum
- eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
- Reisekrankenversicherung
für die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland mit einer Mindestdeckungssumme vom 30.000 Euro, die eine Rückführung im Krankheitsfall einschließt.
Es werden nur anerkannte Versicherungsunternehmen zugelassen.
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Beschäftigungsnachweis
Bei Arbeitnehmern: Einen Arbeits-/Anstellungsvertrag aus dem die Funktion im Unternehmen, die Anzahl der Urlaubstage und das Monatsgehalt hervorgeht
- Bei Selbstständigen: Der Nachweis der Unternehmenseigentümerschaft
- Bei Minderjährigen, die nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten reisen
Geburtsurkunde
Nachweis des Sorgerechts (durch z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Wohnsitz-Registrierung)
falls der/ die Erziehungsberechtigte/n bei der Antragstellung nicht anwesend ist/ sind: schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten (durch eine amtliche Stelle, z.B. Einwohnermeldeamt oder Gericht, beglaubigtes Original)
Nachweis des Reisezwecks
- Hotelreservierung oder sonstiger Nachweis der Unterbringung für die gesamte Reise
falls mehrere Länder besucht werden: genaue Reiseroute
- Nachweis der Flugreservierung (Hin- und Rückflug)
- bei organisierten Reisen: eine Bescheinigung oder ein Original-Gutschein eines Reisebüros oder Reiseveranstalters mit der/dem die Buchung einer organisierten Reise bestätigt wird
Nachweis der Reisefinanzierung
- Kontoauszüge der letzten drei Monate, aus denen die Finanzbewegungen des Antragstellers oder der Person hervorgehen, die die Reisekosten trägt, oder sonstiger Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während der gesamten geplanten Reise und des gesamten Aufenthalts
Nachweis der Rückkehrwilligkeit
ggf. Kopie des Nachweises von Immobilieneigentum (Eigentumstitel), Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder
In Einzelfällen ist es möglich, dass die Botschaft weitere Unterlagen benötigen, um den Antrag abschließend entscheiden zu können.
Kinder unter 12 Jahren brauchen nicht persönlich zur Antragstellung erscheinen.
Wurden von Ihnen bei einer vorherigen Beantragung eines Schengen-Visums innerhalb der letzten 59 Monate bereits die Fingerabdrücke erfasst, müssen Sie den Antrag grundsätzlich nicht persönlich stellen. Die Visumbeantragung kann durch einen Boten erfolgen. Eine Beantragung per Post, Fax oder E-Mail ist nicht möglich.
Im Einzelfall ist es jedoch möglich, dass Sie als Vielreisender trotzdem zu einem persönlichen Interview in die Visastelle eingeladen werden.
Wie erfahre ich das Ergebnis?
Bei der Beantragung kann der Antragsteller entscheiden ob ihm der Pass mit dem Visum, bzw. Ablehnungsbescheid zugeschickt werden soll oder er ihn selbst abholen möchte.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 5 bis 15 Arbeitstage.
Ziemlich umfangreich und verwirrend?
Zumindest für Ihren thailändischen Reisenden ist der Umgang mit einer deutschen Behörde und deutschen Antragsformularen verwirrend oder unverständlich.
Kein Problem
Wir haben Erfahrung mit der Beantragung diverser Visa und helfen und unterstützen Sie bei allen anfallenden Vorgängen und Fragen.
Unsere Leistungen:
Beratung des Antragstellers/der Antragstellerin
wir sprechen deutsch und thai
Hilfe und Unterstützung bei dem Ausfüllen von Antragsformularen
Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit
Beschaffung einer zugelassenen Reisekrankenversicherung
Sortieren der Unterlagen für die Vorlage bei der Visabeantragung
Beschaffung eines Beantragungstermins
Begleitung des Antragstellers/der Antragstellerin zum Beantragungstermin
Haftungsausschluss
Alle Angaben in dem Betrag sind nach bestem Wissen recherchiert. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in diesem Beitrag.