Sie haben in Deutschland geheiratet:
Danach müssen die persönlichen Dokumente der thailändischen Ehefrau aktualisiert werden. Das heißt in ihrem Reisepass und Personalausweis muss der neue Familienname erscheinen.
Dafür muss sie einen neuen thailändischen Reisepass bzw. Personalausweis beantragen.
Vorher muss die Ehe in Thailand registriert (angemeldet) werden und eine Namensänderung eingetragen sein.
Hierfür bitten wir Ihnen zwei Pakete an
Registrierung der Ehe durch die/den thailändischen Ehepartner/in persönlich
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3-5 Arbeitstage (ausschließlich Versand)
Mit diesem Dokument kann die thailändische Ehefrau/der thailändische Ehemann bei ihrem zuständigen örtlichen Bezirksamt die in Deutschland geschlossene Ehe registrieren und die Namensänderung auf
den neuen Familiennamen veranlassen.
Anmerkung:
Wird die Registrierung und Namensänderung ohne Begleitung des/der deutschen Ehepartners/Ehepartnerin vorgenommen, es ist möglich, dass einige Bezirksämter auf eine Kopie des Reisepasses von dem
deutschen Ehemann/der deutschen Ehefrau und eine schriftliche Einverständniserklärung zur Führung des Familiennamens bestehen. Die Anforderungen können telefonisch beim Bezirksamt erfragt
werden.
Bei der Ausreise mit dem neuen Reisepass sollte auf jeden Fall der ungültige alte Reisepass mitgeführt werden.
Registrierung durch eine beauftragte Person
Familienstandseintrag (KhorRor.22)
Familiennamensänderungsurkunde (Chor.5)
Meldebescheinigung (ThorRor.14/1)
Anmerkung:
Diese Vorgehensweise macht nur einen Sinn, wenn der Wohnort an dem die/der thailändische Frau/Mann in Thailand gemeldet ist, sehr weit von Bangkok entfernt ist. Hiermit können Reisezeit und
-kosten für die beauftragte Person gespart werden.
Erfahren Sie mehr in unserem Blogbeitrag Registrierung der Ehe in Thailand