Sie möchten ein minderjähriges Kind Ihrer/Ihres thailändischen Ehefrau/Ehemann nach Deutschland nachholen?
Hinweise
Das Kind muss unter 16 Jahre alt sein
Bei Kindern über 16 Jahre, sollten Sie sich vorher bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde informieren.
Die Kindesmutter/der Kindesvater muss das alleinige Sorgerecht haben.
Das Sorgerecht muss schriftlich bescheinigt sein
Dokumentbeschaffung
Die Dokumentbeschaffung vor Ort kann durch die sorgeberechtigte Kindesmutter bzw. den sorgeberechtigten Kindesvater oder eine bevollmächtigte Person (vorzugsweise ein Familienmitglied) bei den verschiedenen Ämtern erfolgen.
Beantragung des Kindernachzugsvisums
Das sorgeberechtigte Elternteil stellt selbst den Antrag bei der deutschen Botschaft in Bangkok, falls sie/er sich nicht in Thailand aufhält oder verhindert ist, kann sie/er eine andere Person der Familie oder uns bevollmächtigen.
Hierzu muss sie/er eine entsprechende Vollmacht, entweder bei der Thailändischen Botschaft in Deutschland oder bei einem Notar in Deutschland ausstellen lassen.
Zur Beantragung des Visums müssen die übersetzten und legalisierten Dokumente vorgelegt werden. Das Kind muss in Begleitung des erziehungsberechtigten Elternteils oder einer bevollmächtigten Person in der deutschen Botschaft erscheinen.
siehe hierzu auch: Kindernachzugsvisum
oder erfahren Sie mehr in unserem Blogneitrag: Kindernachzugsvisum für ein minderjähriges Kind nach Deutschland
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