
Da Thailand nicht zu den Schengen Staaten zählt, ist die Einreise nach Deutschland für thailändische Staatsbürger nur mit dem dafür geeigneten Visum gestattet.
Im Internet finden Sie viele Informationen über dieses Thema, diese sind jedoch sehr kritisch zu bewerten. Viele der Informationen sind veraltet, falsch oder unvollständig. Es soll sogar „Agenturen“ geben, die mit einer Erfolgsgarantie werben. Es gibt keine Garantie für die erfolgreiche Beantragung eines Visums für Deutschland. Entschieden wird in jedem Einzelfall durch die Deutsche Botschaft in Bangkok nach Aktenlage.
Wir beraten Sie und/oder Ihre Besucherin/ Ihren Besucher im Vorfelde und begleiten sie/ihn zum Beantragungtermin.
Sie planen eine thailändische Freundin, einen Freund, Bekannten oder einen Familienangehörigen Ihrer in Deutschland lebenden thailändischen Ehefrau aus Thailand zu einem Besuch in Deutschland einzuladen?
Dann muss der thailändische Besucher ein Besuchervisum (kein Touristenvisum) beantragen.
Das Besuchervisum:
Die max. Aufenthaltsdauer, die beantragt werden kann beträgt 90 Tage.
Die Beantragung kann max. 6 Monate vor Reiseantritt erfolgen
Die Beantragung sollte spätestens 15 Tage vor der geplanten Abreise erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Einen gültigen Reisepass
mit mindestens noch zwei leeren Seiten
und einer Gültigkeit von min. 3 Monaten nach der geplanten Rückkehr
ggf. bisherige Pässe
z.B. wenn eine Namenänderung vorgenommen wurde. Dann sind auch die Namensänderungsurkunden vorzulegen.
2 biometrische Passfotos
gemäß den deutschen Anforderungen
Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular für Schengen Visa/Besuchervisum
eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
Reisekrankenversicherung
für die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland
mit einer Mindestdeckungssumme vom 30.000 Euro, die eine Rückführung im Krankheitsfall einschließt.
Es werden nur anerkannte Versicherungsunternehmen zugelassen.
Beschäftigungsnachweis
Bei Arbeitnehmern: Einen Arbeits-/Anstellungsvertrag aus dem die Funktion im Unternehmen, die Anzahl der Urlaubstage und das Monatsgehalt hervorgeht
Bei Selbstständigen: Der Nachweis der Unternehmenseigentümerschaft
Bei Minderjährigen, die nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten reisen
Geburtsurkunde
Nachweis des Sorgerechts (durch z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Wohnsitz-Registrierung)
falls der/ die Erziehungsberechtigte/n bei der Antragstellung nicht anwesend ist/ sind: schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten (durch eine amtliche Stelle, z.B. Einwohnermeldeamt oder Gericht, beglaubigtes Original)
Reisefinanzierung
als der deutsche Gastgeber für die Kosten der Reise aufkommt:
der Nachweis der Kostenübernahme des deutschen Gastgebers durch eine förmlichen Verpflichtungserklärung.
Diese wird in der Regel von der Ausländerbehörde am Wohnort des Gastgebers in Deutschland ausgestellt.
Falls die Reisekosten von thailändischen Besucher selbst getragen werden:
der Nachweis in geeigneter Form, das der thailändische Besucher finanziell in der Lage ist für die Reisekosten selbst aufzukommen.
Übernimmt der deutsche Gastgeber keine Verpflichtung zur Übernahme der Reisekosten müssen dem „Nachweis für den Reisezweck“ folgende Unterlagen zugefügt werden:
Formlose Einladung des deutschen Gastgebers
Kopie des Reisepasses des deutschen Gastgebers
Bindung zum Gastgeber:
Wenn der thailändische Besucher ein Familienmitglied des Gastgebers ist:
Nachweis der Beziehung durch aussagefähige persönliche Dokumente
Übersicht über bisherige Reisen und die kostentragende Person.
Wenn keine familiäre Bindung besteht, z.B. Freund oder Freundin:
Briefwechsel
ggf. Gründe für eine Rückkehr nach Thailand:
Nachweis von Immobilieneigentum
Heiratsurkunde
Geburtsurkunde der Kinder
Bankkonto
Anstellungsvertrag
Nachweis der sozialen und finanziellen Bindungen in Thailand
Beantragungstermin
Wenn alle erforderlich Unterlagen vollständig ausgefüllt und zusammengetragen sind, muss ein Termin für die Visabeantrgung gebucht werden.
Seit dem 01.08.2019 hat die deutsche Botschaft die Annahme von Anträgen für Schengen Visa (Besuchervisum) an die Fa. VFS Global augelagert.
Die Visaanträge werden dort angenommen und zur Prüfung an die deutsche Botschaft in Bangkok weitergeleiet. Aussschließlich die deutsche Botschaft entscheidet über die Vergabe von Schengen Visa.
Danach werden die anfallenden Kosten für das Visum direkt bei der deutschen Botschaft beglichen.
Wann erfahre ich das Ergebnis?
Bei dem Beantragungstermin kann der Antragsteller entscheiden ob ihm der Reisepass mit dem Visum, bzw. Ablehnungsbescheid zugeschickt werden soll oder er ihn selbst abholen möchte.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 5 bis 10 Arbeitstage.
Warum werden viele Anträge für ein Besuchervisum abgelehnt?
Viele Visaanträge werden abgelehnt, weil die Rückkehrbereitschaft nach Thailand nicht hinreichend oder überzeugend dargelegt wurde.
Das Bundesverwaltungsgericht hat festgelegt, dass ein Visumantrag bereits abgelehnt werden kann, wenn auch nur ein geringer Zweifel an der Rückkehrbereitschaft des Antragstellers besteht.
Es wird in der Regel positiv bewertet, wenn der Antragsteller seine „Verwurzelung“ zu Thailand und seinen Willen zu einer Rückkehr glaubhaft darlegen kann. Es gibt keine Erfahrungen oder Aussagen darüber. ob und wie bereits abgelehnte Anträge berücksichtigt werden.
Daher ist es oftmals sinnvoller sich vorher professionell beraten zu lassen und die geeignete Unterstützung und Betreuung in Anspruch zu nehmen.
Ziemlich umfangreich und verwirrend?
Zumindest für Ihren thailändischen Gast ist der Umgang mit einer deutschen Behörde und deutschen Antragsformularen verwirrend oder unverständlich.
Kein Problem:
Wir haben Erfahrung mit der Beantragung diverser Visa und helfen und unterstützen Sie bei allen anfallenden Vorgängen und Fragen.
Unsere Leistungen:
Beratung des Antragstellers/der Antragstellerin und des Gastgebers/Gastgeberin
wir sprechen deutsch und thai
Hilfe und Unterstützung bei dem Ausfüllen von Antragsformularen
Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit
Beschaffung einer zugelassenen Reisekrankenversicherung
Sortieren der Unterlagen für die Vorlage bei der Visabeantragung
Beschaffung eines Beantragungstermins
Begleitung des Antragstellers/der Antragstellerin zum Beantragungstermin
kostenlose Risikoeinschätzung zu Ihrer Sicherheit

Um Kunden, die uns einen Auftrag zur Unterstützung bei der Beantragung eines Besuchervisums erteilen, bieten wir den Service der Risikoeinschätzung.
Nach der Auftragserteilung, und wenn der Kunde uns die gewünschten Reisedaten und die Kontaktdaten der einzuladenden thailändischen Person mitgeteilt hat, führen wir mit dieser ein telefonisches Vorgespräch, um ihre Lebenssituation zu erfragen. Daraufhin versuchen wir einzuschätzen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer positiven Visaentscheidung durch die Deutsche Botschaft in Bangkok sein könnte. Diese Einschätzung beruht auf Erfahrungen vieler Visabeantragungen und kann jedoch keine Garantie darstellen.
Diese Einschätzung teilen wir dem Auftraggeber mit, der dann aktiv die Entscheidung für oder gegen eine Beantragung eines Visums treffen kann.
Erst wenn der Auftraggeber sich für eine Beantragung entscheidet, erteilt er den endgültigen Auftrag und wir erstellen die entsprechende Rechnung. Der Kunde kennt das Risiko, bevor er den Auftrag endgültig erteilt.
Entscheidet der Kunde sich gegen eine Beantragung eines Visums sind für ihn bis dahin keine Kosten angefallen und er kann den erteilten Auftrag
kostenfrei zurückziehen. Allen Beteiligten wird dadurch unnötiger Aufwand, Zeit und Kosten erspart.
Haftungsausschluss
Alle Angaben in dem Betrag sind nach bestem Wissen recherchiert. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in diesem Beitrag.